Land soll auf angemessene Informationsrechte bei EnBW-Tochtergesellschaften hinwirken
Geschrieben von: Matthias Busse   
Donnerstag, den 03. Dezember 2015 um 18:18 Uhr

Finanz- und Wirtschaftsausschuss stimmt Antrag einstimmig zu

Stuttgart. Mit den Rechten und Pflichten des Landes Baden-Württemberg als Anteilseigner der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat sich der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am Donnerstag, 3. Dezember 2015, befasst. Anlass für die Beratung war eine entsprechende Mitteilung des Rechnungshofs. Das Gremium beschloss einstimmig einen von den Regierungsfraktionen Grüne und SPD eingebrachten Antrag, wonach die Landesregierung auf angemessene Einwirkungs- und Informationsrechte des Landes bei Tochtergesellschaften der EnBW hinwirken soll, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Über das Veranlasste soll dem Landtag bis zum 30. Juni 2016 berichtet werden. Dies teilte der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit.

Eine Beschlussempfehlung des Rechnungshofs, die vor allem die Durchsetzung zusätzlicher Informationsrechte bei dem Energieversorger durch das Land zum Inhalt hatte, habe das Gremium abgelehnt. Nach Angaben Kleins heißt es in der Mitteilung des Rechnungshofs, dass die Beteiligung an der EnBW für das Land Baden-Württemberg unter mehreren Aspekten das bedeutendste Engagement bei einem privatrechtlich organisierten Unternehmen sei. Insgesamt habe das Land in das Unternehmen rund 5,2 Milliarden Euro investiert, die Beteiligungsquote betrage 46,75 Prozent.

Der Rechnungshof habe festgestellt, dass das Land zusammen mit den Kommunen und Landkreisen über die Mehrheit der EnBW-Anteile im Sinne von Paragraf 53 Haushaltsgrundsätzegesetz verfüge. Die dem Land zuzurechnenden Kapitalanteile summierten sich somit auf 51,23 Prozent. Damit stünden dem Land per Bundesgesetz die besonderen Rechte der öffentlichen Hand bei der EnBW und ihren Beteiligungsgesellschaften zu. Diese Rechte seien bisher nicht eingefordert worden, fasste Klein die Position des Rechnungshofs zusammen.

Wie Klein erläuterte, forderte der Rechnungshof in seiner Beschlussempfehlung, die bundesgesetzlichen Rechte des Landes aus der Beteiligung umzusetzen. Insbesondere sollte bei der EnBW die erweiterte Abschlussprüfung durchgesetzt werden. Dazu sei das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft verpflichtet. Zudem sollte erreicht werden, dass der Rechnungshof in der Satzung des Unternehmens ein örtliches Unterrichtungsrecht erhält. Dieses Unterrichtungsrecht müsse mit Dreiviertelmehrheit des vertretenen Kapitals in der Satzung bzw. im jeweiligen Gesellschaftsvertrag verankert sein.

Das Ministerium vertrete die Rechtsauffassung, bei der EnBW bestehe keine Mehrheitsbeteiligung des Landes im Sinne des Haushaltsgrundsätzegesetzes, so der Ausschussvorsitzende. Der Rechnungshof sehe jedoch keinen Spielraum für eine Rechtsauslegung des Ministeriums. Das Land müsse nach Auffassung des Rechnungshofs zusätzliche Informationsrechte einfordern und durchsetzen, berichtete Klein.

Mitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 03. Dezember 2015