Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft stimmt zu: Rückbürgschaft und Rückgarantie für Bürgschaftsbank können verlängert werden
Donnerstag, den 29. November 2012 um 16:55 Uhr

Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 29. November 2012

Foto Karl Klein MdLStuttgart. Für die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg kann das Land weitere fünf Jahre lang eine Rückbürgschaft und eine Rückgarantie übernehmen. Die hierfür erforderliche Zustimmung hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 29. November 2012, einstimmig erteilt. Dies gab der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, bekannt. Wie Klein erläuterte, ist die Bürgschaftsbank eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft. Es handle sich um Ausfallbürgschaften für Kredite an gewerbliche mittelständische Unternehmen, Gartenbaubetriebe und Angehörige der Freien Berufe, wenn diesen keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten zur Verfügung stehen. Als Beispiele nannte Klein Existenzgründungen, Geschäfts- und Betriebserweiterungen oder die Finanzierung von Betriebsmitteln.

Ferner übernehme die Bürgschaftsbank Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen, die von Kapitalbeteiligungsgesellschaften gewährt werden. Laut Klein sind die derzeitigen Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Landes und des Bundes bis 31. Dezember 2012 befristet. Die Bürgschaftsbank habe deshalb bei Bund und Land eine Verlängerung um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2017 beantragt. Die globale Rückbürgschaft des Landes werde nun von bisher 468 Mio. Euro um 52 Mio. Euro auf 520 Mio. Euro erhöht. Die Rückbürgschaftsquote von Land und Bund belaufe sich wie bisher auf insgesamt 65 Prozent, die Quote des Bundes betrage 39 Prozent, die des Landes 26 Prozent. Was die neue Rückgarantieerklärung des Landes angehe, so werde die globale Rückgarantie von bisher 115 Mio. Euro um rund 18 Mio. Euro auf rund 133 Mio. Euro erhöht. Die Rückgarantiequote von Bund und Land belaufe sich wie bisher auf insgesamt 70 Prozent, die Quote des Bundes betrage 39 Prozent, die des Landes 31 Prozent.

„An der Fortsetzung und Ausweitung der Tätigkeit der Bürgschaftsbank besteht ein großes volkswirtschaftliches Interesse“, betonte Klein. Die Bürgschaftsbank erfülle für die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft des Landes eine wichtige Aufgabe. Deshalb sei die Entscheidung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss ausdrücklich zu begrüßen.

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